Wir tun alles im Sinne der Anlagensicherheit

Die betrieblichen Anlagen entsprechen dem neuesten Stand der Technik und verfügen über alle erforderlichen Bau- und Betriebsgenehmigungen.

Um die Zuverlässigkeit und Sicherheit der Anlagen zu gewährleisten finden wiederkehrend Begehungen und Überprüfungen der Anlagen durch unabhängige Sachverständige und eigenes sachkundiges Personal statt. Die Anlagensicherheit wird ganzheitlich unter Berücksichtigung anlagentechnischer, verfahrenstechnischer, stofflicher und standortgebundener Gegebenheiten und der strengen Prüfmaßstäbe des Gesetzgebers betrachtet.

Brandschutz- und Feuerlöscheinrichtungen werden regelmäßig erprobt – technisch wie organisatorisch – und dem Stand der Technik angepasst.

Für die Betriebsstätten, die unter die Anforderungen der oberen Klasse der Störfallverordnung (12. BImSchG) fallen, dient der Sicherheitsbericht als wirksames Instrument zur Ermittlung der erforderlichen Maßnahmen zur Verhinderung von Störfällen und zur Begrenzung ihrer Auswirkungen auf Mensch und Umwelt.